Abklärungen: Sie klären den Hilfe- und Schutzbedarf von Kindern und Jugendlichen im Auftrag der Familien, der KESB oder des Gerichts ab. Sie triagieren oder initiieren passende Hilfsangebote in Zusammenarbeit mit den Eltern und den Fachstellen im Kindesschutz.
Mandatsführung: Sie erstellen Berichte zuhanden der KESB sowie des Gerichts und sind verantwortlich für die Umsetzung von gesetzlichen Kindesschutzmassnahmen. Als Beistandsperson beraten und unterstützen Sie das gesamte Familiensystem in Bezug auf Erziehungsfragen.
Kindeswohl dienliche Lösungen entwickeln: Sie stellen stets das Kind in den Mittelpunkt, wenn Sie Hilfen zur Erziehung im ambulanten oder stationären Bereich indizieren, Eltern bei Trennung und Scheidung beraten oder in Fällen von Häuslicher Gewalt die Belastungen einschätzen.
Zusammenarbeit im Kindesschutz: Sie bauen tragfähige Arbeitsbündnisse mit den Eltern und ihren Kindern sowie involvierten Dritten auf. Sie pflegen eine klare und verbindliche Zusammenarbeit mit Heimen, Anbietern ambulanter Hilfen und diversen anderen Fachstellen im Kanton.
Bewerbung: Wir freuen uns auf Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, CV, Zeugnisse und Diplome). Bitte reichen Sie diese ausschliesslich online ein. Andere Bewerbungswege werden nicht berücksichtigt.