Die Finanzkontrolle Aargau ist das oberste Fachorgan der Finanzaufsicht für den Grossen Rat und den Regierungsrat. Sie agiert fachlich unabhängig und selbstständig. Als solches hat die Finanzkontrolle die verfassungsmässige und gesetzliche Pflicht, die Haushaltsführung auf Rechtmässigkeit, Wirksamkeit sowie Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit zu prüfen.