Das Generalsekretariat ist das zentrale Stabs- und Unterstützungsorgan der Departementsführung im Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement. Es schafft die Voraussetzungen, damit der Chef des EJPD die Regierungsaufgaben erfüllen kann. Entscheidungsgrundlagen für Bundesrats-, Parlaments- und andere wichtige Geschäfte werden bereitgestellt, Tätigkeiten des Departements initiiert, geplant und koordiniert, wie auch die zur Verfügung stehenden Mittel bewirtschaftet.