Wangen a.A.
ab Frühjahr 2027 oder nach Absprache
Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) nehmen die Aufgaben auf dem Gebiet des Kindes- und Erwachsenenschutzes wahr, die ihnen durch das Zivilgesetzbuch (ZGB), das Sterilisationsgesetz und das Gesetz über den Kindes- und Erwachsenenschutz (KESG) zugewiesen sind.
- Unterstützen der Fachbehörde in der rechtsstaatlichen Umsetzung des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts
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Verfassen von verfahrensleitenden Verfügungen
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Redaktion von Entscheiden
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Protokollierung von Anhörungen
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Abklärung von rechtlichen Fragestellungen
- Hochschulabschluss in Recht (vorzugsweise MLaw)
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Interesse für die vielfältigen Themen des Kindes- und Erwachsenenschutzes sowie Verständnis für Menschen in schwierigen Lebenssituationen
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Sehr gute kommunikative und redaktionelle Fähigkeiten
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Rasche Auffassungsgabe und strukturierte Arbeitsweise
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Belastbarkeit und Flexibilität
Davon, dass der Kanton Bern ein in jeder Hinsicht fairer Arbeitgeber mit sehr guten Anstellungsbedingungen ist, dürfen Sie zu Recht ausgehen. Dazu kommen:
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Vielseitige und spannende Tätigkeit in einem Rechtsgebiet an der Schnittstelle zwischen Zivil- und öffentlichem Recht
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Einführung und Begleitung durch erfahrene Fachpersonen
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Verwaltungspraktikum (in der Regel 6 Monate), das an die 18-monatige praktische Ausbildung für die Anwaltsprüfung anrechenbar ist
Die KESB Oberaargau besteht aus einer Behörde mit drei Behördenmitgliedern und einem Behördensekretariat. Das Behördensekretariat unterstützt die interdisziplinär zusammengesetzte Fachbehörde und setzt sich aus dem Sozialjuristischen Dienst, dem Revisorat und der Kanzlei zusammen.
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